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Internationale Abkommen

Wie hilft WDC Walen und Delfinen in internationalen Abkommen?

 

Das Walfang- Moratorium bleibt einer der wichtigsten Meilensteine im Artenschutz

Das Internationale Übereinkommen zur Regelung des Walfangs trat schon 1948 in Kraft. Dieser völkerrechtliche Vertrag war eine Antwort der internationalen Staatengemeinschaft auf den zügellosen Walfang, insbesondere seit dem 19. Jahrhundert, der viele Walarten an den Rand des Aussterbens gebracht hatte. Ziel des Übereinkommens war demnach „die angemessene und wirksame Erhaltung und Erschließung der Walbestände“ und damit Kontrolle des Walfangs. Sein Hauptinstrument ist die IWC, die Internationale Walfangkommission. Erst 1982 beschloss die IWC dann ein Verbot des kommerziellen Walfangs (= Moratorium), das 1986 in Kraft trat. Aber das Moratorium muss immer wieder neu bei den Treffen der IWC verteidigt werden, bei denen WDC als beobachtende Nicht-Regierungsorganisation seine Stimme für die Wale erhebt.

Wal wird in Island zerlegt

Weitere wichtige Abkommen zum Schutz von Walen und Delfinen

Die Bonner Konvention

Das Übereinkommen zur Erhaltung wandernder wild lebender Tierarten, besser bekannt als Bonner Konvention (Engl. CMS - Convention on Migratory Species) ist seit 1983 in Kraft. Es befasst sich als einziger internationaler Vertrag mit dem Schutz wandernder Tierarten. WDC ist Partnerorganisation der Bonner Konvention und arbeitet bei den Tagungen des Abkommens als Nicht- Regierungsorganisation mit, ist in Arbeitsgruppen vertreten und in kontinuierlichem Austausch mit Vertreter:innen der Vertragsstaaten, um ein bestmögliches Ergebnis für Wale und Delfine zu erzielen.

ASCOBANS

ASCOBANS, seit 1994 in Kraft, ist ein regionales Abkommen der Bonner Konvention zum Schutz von Kleinwalen, Delfinen und Tümmlern in der Ostsee, dem Nordostatlantik, der Irischen See und der Nordsee. Der Schweinswal ist die am häufigsten vorkommende Kleinwalart in der Nordsee und die einzige Walart in der Ostsee. Aus diesem Grund ist er auch zum „Wappentier“ des Abkommens gekürt worden. WDC setzt sich seit Jahren auch durch seine Mitarbeit bei ASCOBANS für das Überleben des kleinen Wals in Deutschland ein.

CITES

Das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen, auch Washingtoner Artenschutzabkommen genannt (Engl. CITES - Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) trat 1973 in Kraft und reglementiert unter anderem den Handel mit Walen, Delfinen und sämtlichen aus Walen hergestellten Produkten. Die Arten, die CITES als bedroht listet, sind nicht zu verwechseln und unabhängig von der sogenannten Roten Liste der IUCN (International Union for Conservation of Nature and Natural Resources), einer internationalen Nichtregierungsorganisation. WDC hat als Nicht-Regierungsorganisation Beobachterstatus bei den Konferenzen von CITES in Genf, arbeitet in Arbeitsgruppen mit und ist im Austausch mit den Vertreter:innen der Vertragsstaaten.

Erfolge

  • WDC konnte maßgeblich dazu beitragen, dass alle bisherigen Versuche Japans, das Walfang-Moratorium aufzuheben, abgelehnt wurden.
  • Wir haben am Auf- und Ausbau von Artenschutz-Initiativen bei der IWC mitgewirkt, und damit einen Wandel bei der IWC eingeläutet.
  • Wir konnten zur Verabschiedung zahlreicher Resolutionen, die auf ein Ende des Walfangs abzielten, beitragen.
  • WDC war maßgeblich an der Verabschiedung der CMS-Resolution beteiligt, die zum generellen Verbot von Lebendfängen für kommerzielle Zwecke führen soll.
  • WDC konnte Lebendfänge Großer Tümmler aus dem Schwarzen Meer für die Delfinarienindustrie verhindern.
  • Wir konnten die Aufnahme einer Reihe bedrohter Populationen in die Liste der Bonner Konvention erreichen, die damit unter deren Schutzmandat fallen.
CITES Meeting 2017

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