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Britische Regierung macht Rückzieher beim Meeresschutz

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Japan darf weiter mit bedrohten Walen handeln: Artenschutzabkommen versäumt historische Chance

Der Ständige Ausschuss des Washingtoner Artenschutzabkommens (CITES) hat gestern die Gelegenheit versäumt, Japans massivem Inlandshandel mit Seiwalfleisch ein Ende zu bereiten. Stattdessen hat der Ausschuss eine Entscheidung darüber bis Ende 2018 verschoben.

Seit 2002 hat die japanische Walfangflotte im Nordpazifik über 1400 Seiwale gefangen. Die Wale, die auf der Roten Liste als stark gefährdet gelistet sind, werden nach der Tötung direkt auf dem Fabrikschiff zerlegt und alle essbaren Teile für den Verkauf vorbereitet. Da die Seiwale zu kommerziellen Zwecken in internationalen Gewässern gefangen werden, ist dies unter den CITES Regularien streng verboten.

Obwohl einige Körperteile wissenschaftlich untersucht werden, endet der Großteil eines jeden Wals – etwa 12 Tonnen – gefroren und vakuumversiegelt auf dem japanischen Markt. 2017 hatte Japan die Fangquote für Seiwale von 90 auf 134 Tiere pro Jahr erhöht.

Japan hatte alle Seiwalprodukte als Forschungsproben deklariert. 2016 hatte der Ständige Ausschuss deshalb eine Untersuchung gegen Japan eingeleitet. Obwohl mehrere Parteien, einschließlich afrikanischer und lateinamerikanischer Staaten, Dringlichkeitsmaßnahmen in der gestrigen Sitzung forderten, kam die Vorsitzende zu dem Schluss, dass der Ausschuss Japan ein weiteres Jahr zur Beantwortung der ursprünglichen Fragen gewähren sollte.

Astrid Fuchs von WDC: „Diese Entscheidung ist sehr enttäuschend. Das Fleisch von mehr als 1000 gefährdeten Walen wurde auf den japanischen Märkten entgegen den Verpflichtungen Japans unter CITES verkauft. Viele Mitgliedsländer, einschließlich der Europäischen Union, haben darum gebeten, dass diese Angelegenheit mit Dringlichkeit behandelt wird, und haben betont, dass wir es mit einem massiven Handel gefährdeter Arten zu tun haben. Es ist unglaublich, dass Japan nun die Möglichkeit erhielt, weitere 134 Seiwale zu töten, bevor CITES eine Entscheidung in dieser Angelegenheit treffen wird.