UN-Hochseeschutzabkommen kann endlich in Kraft treten
Nach mehr als zwei Jahrzehnten intensiver Verhandlungen wurde das UN-Abkommen zum Schutz der Hohen See ("BBNJ"/Hochseeschutzabkommen) nun formell durch die Vertragsstaaten bestätigt. Damit kann es 2026 in Kraft treten – ein entscheidender Schritt für den Schutz von Meereslebensräumen.
WDC begrüßt die Entwicklung, mahnt jedoch konsequente und ambitionierte Umsetzung an.
Die internationale Staatengemeinschaft hat letzte Woche einen bedeutenden Durchbruch im Meeresschutz erzielt: Das UN-Hochseeschutzabkommen (BBNJ – Biodiversity Beyond National Jurisdiction) hat offiziell die Schwelle von 60 Ratifikationen, also die völkerrechtlich verbindliche Annahme durch die Staaten, erreicht. Damit tritt der Vertrag, nach einer Frist von 120 Tagen, am 17. Januar 2026 für die ratifizierenden Staaten rechtlich in Kraft.
Die Hohe See bedeckt 40 Prozent der Erdoberfläche und eine Vielzahl von Ökosystemen, die sowohl Lebensraum für zahlreiche Meeresarten sind als auch CO₂ binden. Das Hochseeabkommen zielt darauf ab, die biologischen Ressourcen in Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse international zu schützen und nachhaltig zu nutzen. So ergänzt das UN-Hochseeschutzabkommen das Seerechtsübereinkommen und legt Maßnahmen zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung der marinen Biodiversität fest. Dazu gehört unter anderem die Ausweisung von Schutzgebieten, die empfindliche Lebensräume bewahren und schädliche Auswirkungen menschlicher Aktivitäten begrenzen sollen. Darüber hinaus werden für Aktivitäten auf hoher See Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt und für die Nutzung natürlicher Ressourcen Ausgleichszahlungen geleistet. Die Ratifizierung des BBNJ-Abkommens unterstreicht die Bedeutung einer engen Zusammenarbeit zwischen Staaten und internationalen Organisationen, um die vereinbarten Vorgaben umzusetzen und die Nutzung der Meeresressourcen koordiniert zu steuern.
Wie profitieren Wale und Delfine davon?
Da Wale und Delfine internationale Wanderungen unternehmen und über verschiedene Ländergrenzen hinweg ziehen, ist eine koordinierte internationale Zusammenarbeit von entscheidender Bedeutung. Denn nur so können Wale und Delfine vor Bedrohungen wie Überfischung, Beifang, Unterwasserlärm, Meeresverschmutzung, Schiffskollisionen oder den Auswirkungen des Klimawandels geschützt werden.
Im Rahmen der Koalitionen von Umwelt- und Naturschutzorganisationen wird sich WDC weiterhin bei den Regierungen dafür einsetzen, dass Meeresschutzgebiete auf hoher See geschaffen werden, die Wale und Delfine in ihrem gesamten Verbreitungsgebiet schützen – in ihren Nahrungsgründen, Paarungsgebieten und auf Wanderrouten.
"Die zügige und wirksame Umsetzung des UN-Hochseeschutzabkommens ist unerlässlich, um das internationale Ziel zu erreichen, bis 2030 mindestens 30 Prozent der Meeresfläche zu schützen (30x30-Ziel). Das bedeutet, dass die Staaten im Rahmen der regionalen Meeresschutzabkommen, der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation sowie der künftigen Vertragsstaatenkonferenzen (COP) zur Umsetzung des Abkommens zusammenarbeiten müssen. Außerdem müssen die Staaten ihre Gesetze an die internationalen Verpflichtungen anpassen und eine langfristige Finanzierung der Maßnahmen sicherstellen."
Marine Perrin, Politikberaterin bei WDC
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