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EU erlässt neue Schutzmaßnahmen zur Fischerei in der Nordsee

Schweinswal mit abgetrennter Schwanzflosse durch Beifang. (C) Shutterstock / Paula Fisher
Schweinswal mit abgetrennter Schwanzflosse durch Beifang. (C) Shutterstock / Paula Fisher

Die Europäische Kommission hat neue Maßnahmen zur Fischereiregulierung zum Schutz bedrohter Arten und Lebensräume in den Meeresschutzgebieten der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nordsee erlassen.

Die beschlossenen Schutzmaßnahmen sollen unter anderem Schweinswale und Seevögel sowie Riffe und Sandbänke in der Nordsee besser vor den Einwirkungen der kommerziellen Fischerei schützen. Die Maßnahmen basieren auf gemeinsamen Vorschlägen des Bundesumweltministeriums (BMUV) und des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL), abgestimmt mit den EU-Nachbarstaaten der Nordsee.

Das Paket umfasst verschiedene Fischereibewirtschaftungsmaßnahmen in vier Natura-2000-Meeresschutzgebieten in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone: Sylter Außenriff, Borkum-Riffgrund, Doggerbank und Östliche Deutsche Bucht. Innerhalb dieser Gebiete werden auf Teilflächen bestimmte kommerzielle Fischereimethoden untersagt oder zeitlich beschränkt. Die Maßnahmen sollen einen Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt in den Meeresschutzgebieten des Natura-2000-Netzwerks und zur Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie leisten, zu deren Umsetzung Deutschland EU-rechtlich verpflichtet ist.

"WDC freut sich über die jetzt erlassenen Beschränkungen für die Fischerei. Allerdings waren sie längst überfällig", erklärt Fabian Ritter, der bei WDC Deutschland den Bereich Meeresschutz koordiniert. "Des Weiteren gehen die Regulierungen nicht weit genug: WDC fordert seit jeher den vollständigen Ausschluss von Fischerei aus Meeresschutzgebieten. Nur so werden Schweinswal und andere Meeresbewohner effektiv geschützt. Doch auch zukünftig dürfen nachweislich umweltzerstörerische Fischereimethoden noch zum Einsatz kommen – auch innerhalb von Schutzzonen".

Die Amrumbank, eine Sandbank im Meeresschutzgebiet Sylter Außenriff, zählt zu den wenigen Meeresgebieten, in denen die Fischerei vollständig ausgeschlossen wird. Sie zählt zu den wichtigsten Reproduktions- und Aufzuchtgebieten für Schweinswale und dient vielen Seevogelarten als Nahrungs-, Überwinterungs-, Mauser-, Durchzugs- und Rastgebiet.

"Es gibt neben Teilen der Amrumbank in der gesamten Nordsee keine echten Nullnutzungszonen. Solche Zonen sind aber von größter Wichtigkeit, um der Nordsee die Möglichkeit zu geben, wieder zu gesunden. Denn die mannigfaltigen menschlichen Einflüsse verändern das gesamte Ökosystem, während die Natur nirgends wirklich in Ruhe gelassen wird. Meeresschutzgebiete verdienen nur dann ihren Namen, wenn echte Regeneration möglich ist", sagt Ritter.

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Hintergründe zur ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ)

Als ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) wird das Gebiet jenseits des Küstenmeeres bezeichnet, d. h. das Meeresgebiet in einer Entfernung von 12 bis maximal 200 Seemeilen von der Küstenlinie, in dem der Küstenstaat in begrenztem Umfang souveräne Rechte und Hoheitsbefugnisse wahrnehmen kann.
Die Zuständigkeit für die Schutzgebiete in der AWZ liegt bei der Bundesregierung, während die Gebiete im Küstenmeer (bis 12 Seemeilen) in die Zuständigkeit der Länder fallen. In den Naturschutz-Richtlinien der EU (der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und der Vogelschutz-Richtlinie) sind Arten und Lebensräume benannt, für die Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen, um ein ökologisch kohärentes Schutzgebietsnetzwerk (NATURA 2000) zu erzielen.
Deutschland hat gemäß Artikel 6 der EU-Habitatrichtlinie und Artikel 4 der EU-Vogelschutzrichtlinie die Verpflichtung, Maßnahmen für die Bewahrung bzw. Wiederherstellung des sogenannten "günstigen Erhaltungszustands" dieser Arten und Lebensräume festzulegen. Weiterhin bestehen Verpflichtungen gemäß Artikel 13 Absatz 4 der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie der EU. Die Festlegung der Maßnahmen für die Berufsfischerei erfolgt über EU-Recht im Rahmen der Verordnung über die Gemeinsame Fischereipolitik. Dazu sind Maßnahmen zur Regulierung der Fischerei mit allen wirtschaftlich betroffenen Mitgliedstaaten der EU abzustimmen. Wenn mit allen betroffenen Staaten eine Einigung erzielt wurde, kann anschließend eine "gemeinsame Empfehlung" der zuständigen Regionalgruppe der Europäischen Kommission vorgelegt werden, die diese dann mit einer EU-Verordnung verbindlich festschreibt.

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Über Bianca König

Leiterin Kommunikation - Bianca König ist bei WDC zuständig für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, News & Blogs, Newsletter, das Magazin Wal & Meer, Social Media und plant Kampagnen mit. Als Ehrenamtliche unterstützt sie regelmäßig die Forschungsarbeiten der Orca-Forschungsstation OrcaLab an der kanadischen Westküste, wo die Paten-Orcas von WDC beheimatet sind.

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