Meeresschutz durch Urteil des EuGH geschwächt
Am 13.06.2018 kam das Urteil des Europäischen Gerichthofs (EuGH) zur Klage, die WDC gemeinsam mit weiteren deutschen Umweltschutzverbänden zur Frage der Fischerei in Meeresschutzgebieten eingereicht hatte. Die Klage sollte klären, inwieweit sich die Fischerei dem europäischen Naturschutzrecht unterordnen muss und deshalb in Schutzgebieten durch die EU Umweltgesetzgebung eingeschränkt werden kann.
Stellnetze in Ost- und Nordsee: eine Todesfalle für Schweinswale
Leider hat der EuGH in seiner Urteilsverkündung den dringend notwendigen Meeresnaturschutz in Europa ignoriert und sich klar vor die Fischerei gestellt. Gegenstand des Verfahrens waren Stellnetze und bodenberührende Fischerei, die beide als sehr umweltschädlich gelten, aber bis heute auch innerhalb von Schutzgebieten großflächig eingesetzt werden. Das Urteil ignoriert die verheerenden Auswirkungen der Fischerei auf Seevögel, Meeressäugetiere, insbesondere die in Ost- und Nordsee beheimateten Schweinswale und artenreiche Riffe und ist damit ein Schlag ins Gesicht für den Meeresschutz in Europa. Der EuGH hat nunmehr geurteilt, dass das EU-Naturschutzrecht nicht zur Regulierung der Fischerei angewendet wird, weil das Regelwerk der Gemeinsamen Fischereipolitik ausreiche, um Fischereien in Meeresschutzgebieten hinreichend zu regulieren.
In Stellnetzen, die in der Ostsee für den Fang von Hering und Dorsch eingesetzt werden, verfangen sich jedes Jahr Zehntausende Seevögel sowie Schweinswale. Die bodenberührende Fischerei mit Baumkurren, die in der Nordsee beim Fang von Krabben und Plattfischen eingesetzt werden, pflügt den Meeresboden regelrecht um und hinterlässt dauerhafte Spuren der Verwüstung.
Naturschutzvorschriften müssen Teil der Gemeinsamen Fischereipolitik werden
Fast alle anderen menschlichen Aktivitäten müssen mit einer Verträglichkeitsprüfung ihre ökologische Nachhaltigkeit nachweisen, sobald sie in Schutzgebieten stattfinden. Ausgerechnet die Fischerei, die anerkanntermaßen die größten Schäden im Meer hinterlässt, bleibt weiterhin davon ausgenommen.
Deutschland kann aufgrund der Gemeinsamen Fischereipolitik der EU keine Maßnahmen zur Fischerei in Schutzgebieten selbständig ergreifen und muss sich mit seinen Nachbarn auf solche einigen. Doch die derzeitigen Verhandlungen stocken inhaltlich und gehen nur sehr langsam voran. Nun wäre ein guter Zeitpunkt, Naturschutzvorschriften in der Fischereipolitik ausreichend zu verankern, denn die Probleme, die durch Fischerei in den Schutzgebieten entstehen, bedürfen dringen einer Lösung. Das Urteil des EuGH spielt den Ball nun an die Verhandler der Fischereipolitik. Dass jedoch gerade die Verursacher des Problems dieses nun lösen sollen, ist aus Sicht von WDC höchst problematisch.