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Nürnberger Zoll findet Delfinschädel aus Thailand

Das Nürnberger Zollamt hat am Montag einen Delfinschädel aus Thailand sichergestellt. Die Empfängerin bekam den Schädel von einem Bekannten per Post zugesendet. Da Delfine nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen streng geschützt sind, benötigt man für die Einfuhr eine entsprechende Genehmigung. Diese wird in der Regel nur für wissenschaftliche Zwecke erteilt. Nun droht der Frau ein Bußgeld, das vom Bundesamt für Naturschutz festgelegt wird.

In manchen Fällen kann auch ein Strafverfahren eingeleitet werden. Reisende, die Walprodukte (wie Beispielsweise Wal-Salami) aus Urlaubsländern mitbringen, müssen ebenso mit empfindlichen Strafen rechnen. Im Nürnberger Fall, bei dem der Frau ohne ihr Wissen der Delfinschädel zugesendet wurde, droht nun eine Strafe.

„Reisende sollten sich ihrer Verantwortung beim Artenschutz bewusst sein.“, so Astrid Fuchs, Kampagnenleiterin bei WDC. „Walfang in Island und Norwegen ist ein gutes Beispiel dafür. Durch den Kauf von Walprodukten helfen die Touristen, eine grausame und bei uns illegale Praxis am Leben zu erhalten. Die Einfuhr nach Deutschland ist streng verboten, da alle Walarten im Washingtoner Artenschutzabkommen dem strengsten Schutzstatus unterliegen.“