Orca Lolita: Berufungsverfahren abgelehnt
Ein Gericht in den USA hat ein Berufungsverfahren im Fall Orca Lolita abgelehnt. Drei Richter kamen einstimmig zu dem Ergebnis, dass die Haltung von Lolita, auch bekannt unter dem Namen Tokitae, nicht rechtswidrig ist. Ursprünglich hatten Tierschutzorganisationen geklagt, dass die Haltung von Tokitae im Miami Seaquarium in einem kleinen Betonbecken ohne Artgenossen und ohne Schutz vor der Sonne gegen das Gesetz zum Schutz bedrohter Arten (Endangered Species Act) in den USA verstößt.
Tokitae wird als Mitglied der Population der Southern Residents durch dieses Gesetz geschützt. Die Größe des Orca-Beckens im Miami Seaquarium ist seit Jahren Diskussionsthema. Eine Prüfung im Juni 2017 durch die zuständige Behörde (USDA = U.S. Department of Agriculture) ergab auch tatsächlich, dass das Becken nicht den im Tierschutzgesetz (Animal Welfare Act) festgelegten Bestimmungen entspricht.
Tokitae wurde 1970 ihrer Familiengruppe entrissen und in Gefangenschaft gebracht. Von den geschätzt 47 Schwertwalen, die während der Fangaktionen in den 1960er und 1970er Jahren der Population entrissen wurden, ist sie die einzige Überlebende. Nur noch 76 Mitglieder zählt die Population der Southern Residents in freier Wildbahn heute noch. Allein im Jahr 2016 starben sechs Mitglieder – 2017 waren es drei, inklusive der Matriarchin Granny (J2).