Klage gegen Bundesregierung geht in die nächste Runde
Die Klage zahlreicher Umweltverbände gegen die Bundesregierung Deutschland wurde im November 2017 bei einer Anhörung im Europäischen Gerichtshof (EuGH) verhandelt. WDC hatte bereits 2014 gemeinsam mit anderen Umweltschutzorganisationen den Stopp der Fischerei mit Grundschlepp- und Stellnetzen in deutschen Schutzgebieten eingeklagt. Vom Kölner Verwaltungsgericht wurde diese Klage an den EuGH weitergegeben. Dieser soll vorab entscheiden, ob die Umsetzung der EU Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie durch eine EU Verordnung zur Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) eingeschränkt wird – also ob die GFP über der EU Umweltrichtlinie steht. Eine Entscheidung wird im Jahr 2018 erwartet.
„Die Verhandlung beim EuGH ist ein wichtiger Meilenstein hin zu einer Klärung der zu Grunde liegenden Rechtsfragen auf dem Weg zu einem effektiveren Meeresnaturschutz“, betonten die Umweltverbände. „Nach Jahren des Stillstands und der politischen Blockaden hoffen wir auf eine Entscheidung, die Schweinswalen, Seevögeln und Lebensräumen wie Riffen und Sandbänken zu dem Schutz verhilft, der ihnen nach europäischem und nationalem Umweltrecht verpflichtend zusteht.“
Hintergrundpapier zur Verbändeklage