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WDC-Report, COP28

Whales in hot water: Neuer Bericht zeigt verheerende Auswirkungen des Klimawandels auf Wale und Delfine

Zur UN-Klimakonferenz (COP28) veröffentlicht WDC (Whale and Dolphin Conservation) einen neuen Bericht, der die dramatischen...
Erstes Glattwal-Kalb der Saison 2023/2024

Erstes Glattwal-Baby der Saison gesichtet!

Erstes Glattwalkalb der Saison 2023/24 neben seiner Mutter "Juno" © Clearwater Marine Aquarium Research Institute,...
Nordkaper springt aus dem Wasser

Innovative Fangtechniken sollen Glattwale besser schützen

Nordkaper © WDC WDC Nordamerika und die Conservation Law Foundation (CLF) erhalten 398.750 Dollar für...
Majestätischer Blauwal

Blauwale kehren in die Gewässer der Seychellen zurück

Majestätischer Blauwal © Shutterstock Die Blauwal-Population im Indischen Ozean wurde durch den kommerziellen Walfang bis...

Klage gegen Bundesregierung geht in die nächste Runde

Die Klage zahlreicher Umweltverbände gegen die Bundesregierung Deutschland wurde im November 2017 bei einer Anhörung im Europäischen Gerichtshof (EuGH) verhandelt. WDC hatte bereits 2014 gemeinsam mit anderen Umweltschutzorganisationen den Stopp der Fischerei mit Grundschlepp- und Stellnetzen in deutschen Schutzgebieten eingeklagt. Vom Kölner Verwaltungsgericht wurde diese Klage an den EuGH weitergegeben. Dieser soll vorab entscheiden, ob die Umsetzung der EU Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie durch eine EU Verordnung zur Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) eingeschränkt wird – also ob die GFP über der EU Umweltrichtlinie steht. Eine Entscheidung wird im Jahr 2018 erwartet.

„Die Verhandlung beim EuGH ist ein wichtiger Meilenstein hin zu einer Klärung der zu Grunde liegenden Rechtsfragen auf dem Weg zu einem effektiveren Meeresnaturschutz“, betonten die Umweltverbände. „Nach Jahren des Stillstands und der politischen Blockaden hoffen wir auf eine Entscheidung, die Schweinswalen, Seevögeln und Lebensräumen wie Riffen und Sandbänken zu dem Schutz verhilft, der ihnen nach europäischem und nationalem Umweltrecht verpflichtend zusteht.“

Hintergrundpapier zur Verbändeklage