Kleiner Fortschritt für den Meeresschutz
Nachdem vor mehr als 18 Monaten das Bundesumweltministerium die Entwürfe für sechs Naturschutzgebietsverordnungen in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nord- und Ostsee veröffentlicht hat, treten die Verordnungen heute (28. September 2017) in Kraft.
Gründe für die Langwierigkeit des Prozesses waren – und sind noch immer – unter anderem die Interessenskonflikte der beteiligten Ministerien, die sich nun um den Schutz von Schweinswalen, Seevögeln und Lebensräume streiten. Zudem fordert das Ministerium für Fischerei, Verkehr, Wirtschaft und Forschung Ausnahmeregelungen für Angler oder Wissenschaft.
Für WDC bedeutet das Inkrafttreten dieser Verordnungen einen wichtigen, wenn auch kleinen Schritt in die richtige Richtung zum Schutz der Meere und dessen Bewohner. Dennoch reichen die Verordnungen nicht aus, denn es gibt noch viele Lücken, die den Schutz der Schweinswale und Seevögel gefährden.
„Bisher sind leider so gut wie keine Aktivitäten des Menschen in diesen Schutzgebieten kategorisch ausgeschlossen“, so Fabian Ritter, Meeresschutzexperte bei WDC. „Es ist im Prinzip natürlich gut, dass Rohstoffabbau, Bau von Windkraftanlagen, touristische Nutzung usw. einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterlaufen müssen. Jedoch wird hier offenbar mit anderem Maß gemessen als an Land, wo Naturschutzgebiete stets frei von industriellen Aktivitäten bleiben.“
Dass Fischerei und Schifffahrt nur international und nicht von Deutschland allein geregelt werden können, kommt erschwerend hinzu – denn hier führt der Einfluss der Nachbarländer auch zu einer (starken) Verwässerung des Schutzgebietsmanagements.
„Insgesamt freuen wir uns über den Schritt von Bundesministerin Hendricks, jedoch muss die neue Regierung noch eine Menge Hausaufgaben machen, damit die Meeresschutzgebiete ihren Namen auch wirklich verdienen“, so Ritter weiter.