Umweltverbände: Angriff auf den Meeresschutz abgewehrt
Nord- und Ostsee können auch in Zukunft durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützt werden. Eine Klausel im Gesetzentwurf hätte ein praktisches Vetorecht aller Bundesministerien bedeutet, um zukünftig effektive Meeresschutzmaßnahmen zu blockieren. Die Umweltverbände NABU, BUND, DNR, DUH, Greenpeace, Schutzstation Wattenmeer, WWF und Whale & Dolphin Conservation hatten sich intensiv gegen die Klausel eingesetzt und begrüßen die Entscheidung, dass sie abgelehnt wurde.
„Das Parlament hat den Ausverkauf der Meere noch einmal verhindert. Die Abgeordneten haben verstanden, dass die Änderung einen gefährlichen Präzedenzfall geschaffen hätte. Der Schutz der Meere und der gesamte Naturschutz in Deutschland wären dauerhaft geschwächt worden“, erklärten die Verbände in einer gemeinsamen Stellungnahme.
Seit ihrer Veröffentlichung Ende 2016 hatten die Verbände die Gesetzesnovelle kritisiert, sprachen mit Bundestagsabgeordneten und schrieben einen Offenen Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel.
Dabei stehen die Meere schon jetzt erheblich unter Druck. Selbst in den Schutzgebieten in Nord- und Ostsee wird intensiv gefischt, Rohstoffe werden abgebaut, es finden militärische Übungen statt und auch die Schifffahrt ist enorm. Das Vetorecht hätte den Naturschutz hier endgültig ausgehöhlt.
„Dies ist ein großer Erfolg für den Natur- und Meeresschutz in Deutschland und wir sind froh dass wir das Schlimmste für Schweinswale, Seevögel und vielen andere Arten haben abwenden können“, sagt Fabian Ritter, Meeresschutzexperte bei WDC. „Aber gleichzeitig steht die Regierung noch vor vielen Aufgaben. Deutschland muss endlich konkrete Schutzmaßnahmen erlassen. Sonst bleiben Schutzgebiete Papiertiger und der Meeresschutz ein trauriges Lippenbekenntnis.“
Hintergrund
Formal sind rund 45 Prozent der deutschen Meeresflächen durch das Natura-2000-Netzwerk geschützt. Darunter sind die Schutzgebiete nach EU-Vogelschutzrichtlinie und FFH-Richtlinie zusammengefasst. Zehn Jahre nach ihrer Anerkennung durch die EU sollen die Natura-2000-Gebiete in der Ausschließlichen Wirtschaftszone endlich den rechtlichen Status von Naturschutzgebieten erhalten. Deutschland hatte bereits 2013 die EU-Frist zur Verankerung von konkreten Maßnahmen zum Schutz der Meere verpasst. Dieses Versäumnis ist Bestandteil eines Vertragsverletzungsverfahrens der EU-Kommission gegen Deutschland.
Den Offenen Brief der Umweltverbände an Bundeskanzlerin Merkel und weitere Aktivitäten der Kampagne „SOS fürs Meer“ finden Sie hier: www.sosfuersmeer.de