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Neue Verordnung der EU: Verbot von Bodenschleppnetzen unter 800 m

Mit einer neuen Verordnung vom 30. Juni 2016 macht die Europäische Union einen großen Schritt für den  Schutz der Meere. Das EU-Parlament, die EU-Kommission und der Ministerrat einigten sich auf ein Verbot von Bodenschleppnetzen in mehr als 800 m Meerestiefe. Die EU rückt damit den Erhalt von sensiblen Ökosystemen in besonders empfindlichen Arealen stärker in den Fokus. Die Verordnung folgt der Forderung tausender Wissenschaftler und EU-Bürger, die eine Limitierung der schädlichen Tiefseefischerei anstrebten.

Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass die Bodenschleppnetzfischerei eine der größten Gefahren für Korallen- und Schwammökosysteme in der Tiefsee darstellt. Die bisherige Reglementierung der EU-Fischerei versäumte es jedoch, die Zerstörung einzudämmen und die stark dezimierten Bestände wiederherzustellen und oberhalb der biologisch erforderlichen Mindestgröße zu halten. Vor diesem Hintergrund stößt die Verordnung, die unter der EU-Präsidentschaft Luxemburgs und der Niederlanden nun in Kraft trat, auf besondere Freude.

Die Verordnung soll noch in diesem Jahr verabschiedet werden und würde dann auch die folgenden Maßnahmen verpflichtend machen:

·         Oberhalb von 800 m Meerestiefe wird zum ersten Mal in EU-Gewässern das von den Vereinten Nationen und der FAO vorgeschriebene Verfahren zum Schutz von empfindlichen Tiefseeökosystemen („vulnerable marine ecosystems“ – VMEs) teilweise eingeführt, wie es auf der Hohen See bereits von der Nordostatlantischen Fischereikommission (NEAFC) praktiziert wird.

·         Stellnetze/Kiemennetze unterhalb 600 m sind verboten.

·         Für bisher nicht befischte Gebiete ist eine Verträglichkeitsprüfung erforderlich, bevor eine Fangerlaubnis für Tiefseefische erteilt wird.

·         An Bord müssen auf 20% der Fahrten von Tiefseefischern innerhalb er EU-Gewässer UND auf Hoher See Beobachter eingesetzt werden.

·         Beim Kontakt mit Tiefseekorallen, -schwämmen und anderen VMEs muss die Fahrt abgebrochen und anderswo fortgesetzt werden.

4,9 Millionen Quadratkilometer Meeresboden werden zusätzlich wirksam geschützt. Ein flächendeckendes Verbot der zerstörerischen Bodenschleppnetze gab es bisher nur im Mittelmeer ab 1000 m Tiefe. Leider gilt das Verbot jedoch nur für die EU-Gewässer, nicht die Hohe See im Nordostatlantik, wohl aber für die Hohe See vor Westafrika um die Kanarischen Inseln und Madeira.

 Quelle: Save the High Seas

Über Ruth Schloegl

Leiterin Bildung - Als Bildungsreferentin kämpft Ruth Schlögl gemeinsam mit den jüngsten Umweltschützer*innen für den Schutz von Walen und Delfinen.