Noch immer kein Schutz für Schweinswale!
Jahrelang bestanden sie nur auf dem Papier: sechs Nord- und Ostseenaturschutzgebiete, sogenannte Natura -2000-Gebiete, die im Rahmen der EU den Meeresschutz in deutschen Gewässern deutlich verbessern sollten. Elf (!) Jahre nach Ausweisung liegt nun ein Vorschlag der Bundesregierung auf dem Tisch, der am 23.02.2016 in einer öffentlichen Anhörung diskutiert wird. Das Dokument soll die konkrete Umsetzung des Schutzes regeln – es geht also darum, wie der Mensch in Zukunft in die Schutzgebiete eingreifen darf, die ganze 47 Prozent der deutschen Nord- und Ostsee umfassen.
WDC setzt sich seit Jahren für sichere Schutzgebiete in deutschen Gewässern ein und so hatten wir uns von den Verordnungen zur Umsetzung der Schutzgebiete deutlich mehr erwartet. Der Vorschlag, der nun vorliegt, ist nicht nur eine herbe Enttäuschung, er wird auch geltenden EU-Verpflichtungen nicht gerecht. Und unser kleiner Wal wird nach wie vor um sein Überleben bangen müssen…
WDC kritisiert gemeinsam mit einer Reihe von Umweltverbänden in der veröffentlichten Stellungnahme, dass bis heute in den Schutzgebieten flächendeckend gefischt wird, dass tausende Schiffe hindurchfahren sowie Rohstoffabbau und militärische Manöver stattfinden.
Leidtragende sind Meeressäuger wie unser heimischer Schweinswal, Seevögel oder auch seltene Weichkorallen. Dabei steht es schlecht um die Lebensgemeinschaften in Nord- und Ostsee. Laut nationaler Roter Liste sind fast ein Drittel der untersuchten Arten gefährdet. Grund dafür sind nach Aussage der Bundesregierung die Fischerei, der Kies- und Sandabbau und der Eintrag von Nähr- und Schadstoffen.
Für den Meeresschutz im Seegebiet zwischen zwölf und 200 Seemeilen vor der Küste ist das Bundesumweltministerium zuständig. Dessen Kompetenz soll durch die neuen Verordnungen stark beschnitten werden, indem sich die verschiedenen Nutzerressorts auf Bund- und Länderebene faktisch ein Vetorecht gegen effektive Schutzmaßnahmen sichern. Deutschlands wird seiner Verantwortung für den Schutz seiner einzigartigen Natura-2000-Gebiete, wie sie die Bundesregierung auch im Koalitionsvertrag verankert hat, mit den Verordnungen in keiner Weise gerecht.