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Deutsche Regierung verurteilt japanischen Walfang

Nachdem Japan bekannt gegeben hatte, seinen wissenschaftlichen Walfang wieder aufzunehmen und am 1. Dezember 2015 ein japanisches Walfangschiff in See stach, hagelt es nun internationale Kritik. Deutschland hat sich an einer Demarche gegen den japanischen Walfang in der Antarktis beteiligt, die heute in Tokyo an die japanische Regierung übergeben wurde. Die von Neuseeland initiierte diplomatische Protestnote wird von insgesamt 33 Staaten unterstützt, darunter die EU Länder, Australien, Mexiko, die USA und Südafrika.

Die Demarche ist eine Reaktion auf Japans jüngste Entscheidung, entgegen rechtlicher und wissenschaftlicher Weisungen erneute Walfanggenehmigungen für die Jagd im Südpolarmeer zu erteilen.  Ziel des „wissenschaftlichen“ Programms ist die Schlachtung von 333 Zwergwalen pro Jahr für die nächsten 12 Jahre.

In einer vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) veröffentlichten Pressemitteilung erklärte Bundesfischereiminister Christian Schmidt:

Ich erwarte, dass Japan das Urteil des Internationalen Gerichtshofs (IGH) von Ende März 2014 respektiert und sich an die in der Internationalen Walfangkommission (IWC) vereinbarten Regeln zum wissenschaftlichen Walfang hält. Es ist nicht akzeptabel, dass Japan jährlich Fangerlaubnisse für die Jagd auf 333 Zwergwale erteilt, obwohl dafür keine Genehmigung der IWC vorliegt. Das IGH-Urteil wird durch die Entscheidung Japans geradezu konterkariert.“

WDC begrüßt, dass Deutschland und die EU Länder sich an der neuseeländischen Initiative beteiligen und somit ein Zeichen für den Walschutz setzen. Nun müssen rechtliche Schritte ergriffen werden, sollte Japan mit dem illegalen Walfang in der Antarktis wie geplant fortfahren.

2014 hatte der Internationale Gerichtshof das japanische Walfangprogramm als unwissenschaftlich und somit illegal verurteilt. Eine Expertengruppe des Wissenschaftsausschusses der Internationalen Walfangkommission (IWC) hatte auch die neuen Pläne als mangelhaft kritisiert, da Japan keine überzeugende Begründung für die Notwendigkeit von tödlichen Forschungsmethoden vorgelegt habe.