Deutschland fordert den Erhalt der europäischen Naturschutz-Richtlinien
Unter der Leitung Deutschlands, in Person von Umweltministerin Barbara Hendricks, haben sich neun EU Mitgliedsstaaten vor kurzem in einem Schreiben an die Europäische Kommission gewandt, um den Erhalt der EU-Naturschutzrichtlinien einzufordern. Die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) sowie die Vogelschutzrichtlinie werden derzeit einem so genannten „Fitness-Check“ unterzogen, bei dem ihre Wirksamkeit und Umsetzung überprüft wird, um dann mögliche Änderungen vorzunehmen.
Eine solche „Öffnung“ bringt aber immer die Gefahr der Verwässerung, denn sofort würden sich Interessengruppen aus der Industrie dafür einsetzen, die Richtlinien wirtschaftsfreundlicher und damit schwächer zu machen. Vor den Hintergrund, dass EU Präsident Juncker genau dies im Sinn hat, brachten die EU Länder nun ihre Bedenken – die von WDC geteilt werden – ein. Zwar erkennen sie derzeitige Mängel bei der Implementierung insbesondere der FFH-RL an, an der grundsätzlichen Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit ändert das aber nichts. Die neun Länder, zu denen auch Frankreich, Italien und Spanien gehören, repräsentieren etwa 63% der Bevölkerung in der EU, daher täte die Kommission gut daran, diesen Aufruf sehr ernst zu nehmen.
Bei dem Fitnesscheck konnte sich auch die Öffentlichkeit beteiligen – unzählige Bürger und Organisation, darunter natürlich auch WDC – hatten sich dabei bereits für eine Beibehaltung der Richtlinien in ihrer jetzigen Form ausgesprochen. Dies sollte meines Erachtens Grund genug sein, dass die Kommission ihre „Finger von den Richtlinien lässt“.
Im Rahmen unseres Projektes „Walheimat“ wo ich mich mit meinem Team für effektive Schutzgebiete in deutschen und europäischen Gewässern einsetze, üben wir regelmäßig Kritik an der mangelnden Umsetzung der FFH-RL, sowohl in Deutschland als auch in anderen Mitgliedsstaaten. Jedoch ändert das nichts an der Tatsache, dass wir mit der FFH-RL das vermutlich stärkste naturschutzrelevante Instrument der EU vor uns haben. Die bestehende Gesetzgebung ist also gut – es kommt „nur“ darauf an, was man draus macht. Dafür, dass am Ende etwas brauchbares – sprich: wirksamer Schutz der Meeresumwelt und der Schweinswale – herauskommt, setzen wir uns unermüdlich ein.
Es bleibt zu hoffen, dass die EU Funktionäre – allen voran Präsident Juncker, dem nach seinem ersten Amtsjahr bereits vorgeworfen wird, den Natur- und Umweltschutz komplett zu vernachlässigen – auf die unzähligen Stimmen hören, die wirkungsvollen Naturschutz in Europa fördern. Eine deutlichere Stimme als die von Millionen Menschen, vielen Umweltschutzorganisationen sowie nun auch der der besagten Länder kann man jedenfalls nicht zu hören bekommen.