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Bau von Windkraftanlage vertreibt Schweinswale – im Schutzgebiet!

Ein neuer Bericht belegt: der bestehende Schallschutz ist nicht ausreichend! Schweinswale werden durch den Unterwasserlärm der Offshore-Baustellen weiträumig vertrieben.

Schweinswale sollten in ausgewiesenen Schutzgebieten in der Nordsee sicher vor menschlichen Aktivitäten sein – eigentlich. Doch die Realität sieht anders aus. Neben der fast flächendeckenden und teilweise umweltschädlichen Fischerei ist auch der Bau von Windkraftanlagen ein Problem, denn er erzeugt einen unsäglichen Lärm unter Wasser*. Deswegen dürfen innerhalb von Schutzgebieten keine Windparks gebaut werden – eigentlich. Denn mitten im Schutzgebiet „Sylter Außenriff“, der wichtigsten Kinderstube für Schweinswale in der Nordsee, wird der Windpark „Butendiek“ gebaut. Für ihn liegt eine uralte Baugenehmigung vor, die bereits erteilt wurde, bevor das Schutzgebiet ausgewiesen wurde. Obwohl inzwischen gegen den Bau sogar eine Umweltklage geführt wird, wurde in diesem Frühjahr mit den Bauarbeiten begonnen.

Begleitende Untersuchungen des Bundesamtes für Naturschutz (BfN), die jetzt veröffentlicht wurden, zeigen in aller Klarheit die Effekte. Während der Rammung von drei Fundamenten fanden Flüge über das Gebiet statt, wobei die Anzahl und Dichte von Schweinswalen jeweils vorher und nachher ermittelt wurde. Die Verbreitung der Wale wurde dann anhand der Daten modelliert – die Ergebnisse könnten kaum deutlicher sein. Spätestens sobald die Rammungen einsetzten (nachdem die Wale zuvor bereits durch laute Signale „vergrämt“ wurden – dies ist eine „Sicherheitsmaßnahme“, die garantieren soll, dass sich keine Tiere in unmittelbarer Nähe der Baustellen aufhalten), flohen die Wale weiträumig, um dem Lärm zu entgehen. Als entsprechend „unnatürlich“ wird die Verteilung der Tiere nach den Rammarbeiten im Bericht des BfN bezeichnet. „Die Baustellen bewirken eine flächendeckende Vertreibung der Wale – und das inmitten der speziell für sie geschützten Zone. Das ist nicht nur naturschutzfachlich ein Unding, sondern geradezu zynisch“ sagt Fabian Ritter, Meeresschutzexperte bei WDC.

Die Forschungsergebnisse sind besonders bedenklich, da während der Bauarbeiten der höchste Standard an Schallschutzmaßnahmen zum Einsatz kam, den die Industrie zu bieten hat. Doch trotz kombinierter technischer Maßnahmen wie Blasenschleier und Hüllrohre, die zur weitgehenden Einhaltung des Schallschutz-Grenzwertes von 160 dB führten, war der Effekt auf die Wale geradezu dramatisch.

„Neben der skandalösen Tatsache, dass hier mitten in einer wichtigen Schutzzone rigoros und auf Kosten der Natur wirtschaftliche Interessen** verfolgt werden, muss beim Schallschutz beim Bau von Offshore-Windpark offenbar grundsätzlich umgedacht werden“ so Ritter weiter. „Die Einhaltung des Grenzwertes reicht ganz offensichtlich nicht aus, um schädliche Wirkungen auf die Schweinswale zu vermeiden. WDC fordert seit langem lärmarme Alternativen wie z.B. Schwerkraft- oder Bucket-Fundamente, bei denen auf die Rammung komplett verzichtet werden kann“.

Schweinswal in der Ostsee

Quelle

*Die massigen Fundamente der bis über 150 Meter hohen Windturbinen werden bis zu 40 Meter in den Meeresgrund gerammt. Dazu sind Spezialschiffe im Einsatz, die die Größe von Hochhäusern erreichen. Der Lärm, der beim Rammen (dem so genannten „pile driving“) entsteht, kann das empfindliche Gehör von Schweinswale schädigen, sie sogar taub machen und somit ihr Überleben gefährden. Es liegt ein Grenzwert von 160 dB vor, der nicht überschritten werden darf, damit die Wale nicht zu Schaden kommen. Störungseffekte, so weiß man aus Studien an Schweinswalen, treten jedoch bereits bei 140 dB oder weniger auf, also bei deutlich geringerer Lautstärke.

**WDC betont an dieser Stelle, dass wir Befürworter der Energiewende und keine Gegner der Windkraft per se sind. Der Ausbau der Windenergie muss jedoch, an Land sowie im Meer, auf der Basis von ökologischer Nachhaltigkeit umgesetzt werden.