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Commerson-Delfine vor Patagonien © Miguel Iniguez

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Streitfall Meeresschutz – Umweltorganisationen verklagen Bundesregierung

Acht Jahre, nachdem Deutschland Schutzgebiete in Nord- und Ostsee in seinen Hoheitsgewässern ausgewiesen hat, gibt es dort immer noch keinerlei Schutzmaßnahmen. Deshalb hat jetzt der Deutsche Naturschutzring (DNR) mit Unterstützung von WDC, Greenpeace, WWF, BUND, NABU und der Deutschen Umwelthilfe Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht. In den ausgewiesenen Gebieten müssen nach EU-Recht und deutschem Naturschutzrecht Schweinswale, Seevögel, wertvolle Sandbänke und Riffe geschützt werden. Tatsächlich darf aber jeder Quadratmeter im Schutzgebiet befischt werden, obwohl Fischerei der schwerste Eingriff ins Ökosystem Meer ist. Neben Fischerei finden auch Sand- und Kiesabbau, der Bau von Offshore-Windkraftanlagen und die Suche nach Öl- und Gasvorkommen sowie militärische Übungen in den Schutzzonen statt.

Für die Regulierung der Fischerei ist in Deutschland das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) zuständig. Für das Management der zehn Schutzgebiete in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone, dem Seegebiet zwischen 12 und 200 Seemeilen zur Küste, ist das Bundesumweltministerium (BMUB) verantwortlich. Da sich die beiden Ministerien nicht einig werden, verwaist der Schutz der Meere seit Jahren im toten Winkel der Zuständigkeiten. Ein unhaltbarer Zustand, den die Klage der Umweltorganisationen beenden soll. Sie fordert, den Einsatz umweltschädlicher Fischereimethoden wie Grundschleppnetze und Stellnetze aus den Schutzgebieten zu verbannen. Seit die Sechs-Jahresfrist zur Einführung von Schutzgebietsverordnungen Ende 2013 abgelaufen ist, verstößt der Zustand in deutschen Gewässern auch gegen die europäische FFH-Richtlinie.

„Es kann nicht sein, dass das Sterben der Schweinswale und Seevögel als Folge von mangelndem politischen Willen ungebremst weiter geht. Es ist fast so, als gäbe es diese Schutzgebiete gar nicht“, sagt Fabian Ritter, Meeresschutzexperte bei WDC. Die negativen Umweltfolgen sind den politisch Verantwortlichen bekannt: Der Zustand von wichtigen „Schutzgütern“ wie Schweinswalen, Seevögeln und Riffen verschlechtert sich, wie auch der aktuelle FFH Bericht der Bundesregierung an die EU-Kommission beweist. Trotz wissenschaftlicher Gutachten und zwei ministeriellen Anhörungen wurden die bereits 2011 erarbeiteten Regulierungsmaßnahmen für die Fischerei nicht in Kraft gesetzt, weil der politische Streit zwischen den Ministerien BMUB und BMEL nicht beigelegt wurde. Dass es auch besser geht, zeigen europäische Nachbarn: Irland, Spanien, England und die Niederlande haben längst Schutzauflagen für die Fischerei in marinen Natura 2000 Gebieten durchgesetzt.

„Es kommt nicht sehr häufig vor, dass Umweltverbände den Klageweg beschreiten, in diesem Fall aber gibt es offenbar keinen anderen Ausweg“, so Fabian Ritter weiter. „Wir hoffen, dass die zentrale Frage nach der Umweltverträglichkeit von Fischereien in Deutschland und Europa nun endlich richterlich geklärt wird und die Umwelt das Recht bekommt, das ihr längst zusteht“.