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Die IWC-Tagung 2014 – Ein Überblick

Die 65. Tagung der Internationalen Walfang-Kommission ist vorbei: Ein intensives Treffen mit einigen Hoch- und Tiefpunkten. Während einige Abstimmungen aus Sicht des Walschutzes hätten deutlich besser verlaufen können, freue ich mich doch über einige starke Etappenerfolge:

Nach dem wegweisenden Urteil des Internationalen Gerichtshofs, das Japans „wissenschaftliches“ Walfangprogramm in der Antarktis Ende März 2014 für illegal erklärt hatte, steht die IWC nun vor der Aufgabe, dieses Urteil in die Regularien der Kommission zu implementieren. Der Kommission ist diesbezüglich definitiv ein wichtiger Schritt vorwärts gelungen – das Ende des wissenschaftlichen Walfangs bedeutet die Annahme der neuseeländischen Resolution jedoch noch nicht. 

Obwohl Neuseeland mit dem festen Entschluss angereist war, seinen Vorschlag zu einer Umsetzung des IGH Urteils im Konsens mit Japan zu verabschieden, war es nicht möglich, sich auf eine für alle annehmbare Version zu einigen. Bei der Abstimmung über Neuseelands Vorschlag stimmten die Vertragsparteien schließlich mehrheitlich einem Prozess zu, der festlegt, wie man zukünftig mit wissenschaftlichen Sondergenehmigungen verfahren soll:

Um sich selbst eine Quote zum Wissenschaftswalfang aufzuerlegen und dabei im Einklang mit den bisherigen Vorgaben der IWC zu stehen, hatten die jeweiligen Mitgliedsländer bisher lediglich den Plan für das Forschungsprogramm dem Wissenschafts-Komitee der IWC vorlegen müssen. Im Zuge des IGH-Urteils und der angenommen Neuseeland-Resolution wird der Weg zu einer Erlaubnis jedoch erheblich erschwert und die IWC bekommt die Entscheidungsgewalt, ob das Vorhaben genehmigt wird. Die wichtigsten Kriterien hierfür sind besonders, ob die Ziele des neuen Programms auch mit nicht-tödlichen Forschungsmethoden erzielt werden könnten, ob Art und Umfang des Programms in angemessenem Verhältnis zu den erhofften Zielen stehen und ob das angestrebte Forschungsvorhaben tatsächlich das Ziel verfolgt, zu einem besseren Verständnis über die Arterhaltung der Walbestände beizutragen.

Zudem sieht die Resolution vor, dass keine weiteren Sondergenehmigungen im Rahmen der bestehenden Forschungsprogramme oder neuer Programme erteilt werden, bis die Kommission entschieden hat, dass das IGH Urteil vollständig in die Arbeit der Kommission integriert wurde und der Antrag den neuen Kriterien gerecht wird.

Sollte Japan tatsächlich Ernst machen und die verabschiedete Resolution nicht anerkennen, missachtet es dadurch auch die Entscheidung des IGH. Es bleibt abzuwarten, wie die internationale Gemeinschaft in einem solchen Fall reagieren wird.

Japans Antrag, im Rahmen seines Küstenwalfangprogrammes eine kommerzielle Quote zu erhalten, wurde erfreulicherweise mehrheitlich abgelehnt.

Die unsägliche EU-Resolution zum Subsistenzwalfang sowie der überhöhte Quotenantrag Grönlands wurden enttäuschenderweise angenommen. Während WDC im Vorfeld hart gegen beide Vorschläge gekämpft hatte, ist es erfreulich, dass beide nicht im Konsens, sondern nur nach einer Abstimmung angenommen wurden. Dies zeigt klar, dass unsere Bedenken hinsichtlich einer zunehmenden kommerziellen Verwendung des Walfleisches in Grönland von einigen Mitgliedsländern geteilt werden. Die Annahme der Anträge ist jedoch ein unerfreuliches Signal an Japan, das im Vorfeld eng mit Grönland/Dänemark sowie einigen seiner Unterstützer auf dem afrikanischen Kontinent gearbeitet hatte, um sein Langzeitziel „Öffnung des Moratoriums“ voranzutreiben. Der japanische Antrag zum Küstenwalfang, die grönländische Bedarfserklärung (die im Rahmen der beiden Anträge vorgelegt wurde) und der von Ghana vorgelegte Resolutionsentwurf zu „Nahrungssicherheit“ weisen offenkundige Parallelen auf. Eine Tatsache, vor der vor allem die Europäische Union nach wie vor die Augen lieber fest verschließt.

Obwohl Islands kommerzieller Walfang nicht offiziell auf der Agenda stand, ist die ausufernde Jagd auf Finn- und Zwergwale im Rahmen der diesjährigen Tagung von einigen Ländern scharf verurteilt worden. Besonders hervorzuheben ist hier auch die Intervention der deutschen Delegation, die von allen Walfangnationen eine transparente Offenlegung aller Daten zu Tötungsmethoden, sekundären Tötungsmethoden und der Todeszeitrate forderte – Daten, die insbesondere Island bisher weder gesammelt noch veröffentlicht hat.

Sehr begrüßenswert ist auch der im Konsens verabschiedete Resolutionsvorschlag Chiles, der es NGOs ermöglicht, in Zukunft ein besseres Mitspracherecht innerhalb der IWC auszuüben.

Ein persönliches Highlight waren für mich die zahlreichen Statements verschiedener Länder, die einen besseren Schutz von Kleinwalen und Delfinen forderten und ihre Besorgnis über die direkte Bejagung der kleinen Meeressäuger ausdrückten.

IWC65 – Ein aufreibendes Treffen, dessen Ergebnisse unsere Arbeit in den nächsten Jahren vor große Herausforderungen stellen werden!

IWC65 2014

Über Astrid Fuchs

Astrid Fuchs leitet bei WDC Deutschland den Bereich Policy und strategische Entwicklung. Daneben koordiniert sie die EU-Arbeit und betreut die Bereiche Walfang und Delfinarien.