Keine Verbesserung für Delfine in Deutschlands Delfinarien
Am Mittwoch, 7. Mai 2014, wird im Bundeslandwirtschaftsministerium das in einem mehrjährigen Sachverständigenprozess überarbeitete „Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren“, das sogenannte Säugetiergutachten, vorgestellt. Doch wer auf Verbesserungen bei der Haltung von Delfinen in Deutschlands Delfinarien hofft, wird bitter enttäuscht. Die bestehenden Delfinarien können ohne Veränderungen weiter bestehen wie bisher und auch für mögliche Neubauten gibt es keine Verpflichtung, Verbesserungen zu schaffen.
WDC-Experte Dr. Karsten Brensing war als Sachverständiger an der Überarbeitung des Säugetiergutachtens beteiligt, sein Resümee nach vielen Sitzungen und Verhandlungen: „Das vorgelegte Gutachten zementiert eine Haltung, in der Delfine mittels Psychopharmaka und Hormonen an völlig unzureichende Haltungsbedingungen angepasst werden. Das Delfinkapitel bringt keine Verbesserungen für die Delfine in deutschen Zoos und ist fachlich inakzeptabel.“
Nichtbeachtung wissenschaftlicher Standards und irreführende Aussagen der Zoovertreter
Ein Parlamentsbeschluss hatte die Überarbeitung des Säugetiergutachtens (Letztstand 1996) insbesondere in Bezug auf die Delfinhaltung gefordert. Was dabei für die Delfine herausgekommen ist, lässt viele wissenschaftliche Standards außer Acht und geht faule Kompromisse ein. Wichtige Statistiken zur Delfinzucht in Europa wurden von den Zooverbänden unter Verschluss gehalten und die schließlich selektiv zur Verfügung gestellten Daten der Zoos stellten sich als fehlerhaft und irreführend heraus. Unter anderem wurde die kontinuierliche Erweiterung des Delfinbestands als Erfolg des europäischen Zuchtprogrammes dargestellt, obwohl in Wirklichkeit zwei Drittel der Bestandserweiterung auf Delfin-Importe zurückzuführen sind.
International anerkannte Mindesthaltungsstandards werden verfehlt
Doch nicht nur im Bereich der Delfine wurde die Chance, ein umfassendes modernes und dem Tierschutzgesetz entsprechendes Regelwerk zu schaffen, verpasst. „Viele wissenschaftlich fundierte und wesentliche Empfehlungen der Tierschutzsachverständigen, externer Experten und erfahrener Tierhalter sowie wichtige Anregungen einiger Bundesländer blieben unberücksichtigt. In der Folge bleibt das vorliegende Gutachten bei vielen Tiergruppen auch deutlich hinter international anerkannten Mindesthaltungsstandards zurück“, urteilt James Brückner, der als Sachverständiger an der Überarbeitung beteiligt war. Überhaupt hätten die Sachverständigen der Tierschutzseite – neben James Brückner (Deutscher Tierschutzbund e.V.) auch Torsten Schmidt (Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V.) und Laura Zimprich (animal public e.V.) – das Gutachten nur unter Verweis auf ein entsprechend ausführliches Differenzprotokoll unterzeichnet.
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