Orca Morgan bekommt kein Recht auf Freiheit
Völlig überraschend hat das Landgericht in Den Haag, Niederlande, schon heute das nach mehreren Terminverschiebungen für den 14. Mai angekündigte Urteil im Berufungsverfahren im Fall Morgan bekannt gegeben. Demnach soll das im Juni 2010 vor der niederländischen Küste gefangene Orcaweibchen Morgan im privaten Vergnügungspark Loro Parque auf der Kanareninsel Teneriffa verbleiben. WDC ist enttäuscht über die Entscheidung der Richter, die das Urteil des Bezirksgerichts in Amsterdam vom Dezember 2012 – nach dem der Transport von Morgan in den Loro Parque rechtens sei – bestätigt haben.
Gesundheitszustand von Morgan laut Gericht irrelevant
Das Urteil ist umso unverständlicher angesichts der dokumentierten Auswirkungen, die die Haltung in Gefangenschaft auf die Gesundheit des jungen Schwertwalweibchens hat: Morgan leidet unter Attacken der anderen im Park gehaltenen Orcas und kaut stressbedingt an den Betonwänden und Metallgittern der Becken, was gravierende Auswirkungen auf die Zähne und den Kieferbereich des Orcas hat. Im Urteil heißt es jedoch, dass der Gesundheitszustand von Morgan keine Relevanz für die Entscheidung des Gerichts habe. Es ginge lediglich darum, ob die Entscheidung, Morgan in den Loro Parque zu bringen, rechtens war.
Ein mehrstufiger Auswilderungsplan, erarbeitet von Orca-Experten aus aller Welt, wurde vom Gericht nicht als Alternative anerkannt.
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