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Internationaler Gerichtshof erklärt japanischen Walfang in der Antarktis für illegal: Japan muss sein Walfangprogramm mit sofortiger Wirkung beenden

31.3.2014: WDC begrüßt das Urteil des Internationalen Gerichtshofs (IGH), das effektiv zu einem Verbot des japanischen Walfangs in der Antarktis führt, und bedankt sich bei Australien und Neuseeland für die Einreichung des Falls.

„Viel zu lange hat Japan unnötig tausende Wale getötet, ohne Sanktionen fürchten zu müssen. Der IGH hat nun festgestellt, dass Japans Walfang nicht nur ungerechtfertigt ist, sondern dass Japan es zudem versäumt hat zu prüfen, ob auch nicht-tödliche Mittel hätten verwendet werden können“, so Astrid Fuchs, WDC-Kampagnenleiterin.

Fuchs weiter: „Das Gericht hat entschieden, dass Japans Walfangprogramm JARPA II in der Antarktis nach den Regeln der IWC unwissenschaftlich ist und einen Verstoß gegen das kommerzielle Walfangverbot darstellt. Dies ist ein historischer Tag für den Schutz der Wale und könnte der Wendepunkt im Hinblick auf ein komplettes Ende des kommerziellen Walfangs darstellen.“

In einem vernichtenden Urteil befand das Gericht:

Japans Walfang in der Antarktis stimmt nicht mit der IWC-Definition des wissenschaftlichen Walfangs überein:

  • Denn die Sondergenehmigungen, die Japan in Verbindung mit JARPA II (seinem japanischen Walfangprogramm in der Antarktis) gewährt, fallen nicht unter die Bestimmungen von Artikel VIII, Absatz 1 der Internationalen Konvention zur Regulierung des Walfangs.

Japans Walfang steht im Widerspruch zum Moratorium auf den kommerziellen Walfang:

  • Denn Japan verhält sich durch seine Sondergenehmigungen für den Fang, die Tötung und den Handel mit Finn-, Buckel- und Zwergwalen in der Antarktis aufgrund von JARPA II nicht konform mit seinen Verpflichtungen unter Absatz 10 (e) der Internationalen Konvention zur Regulierung des Walfangs.

Japans Walfang steht im Widerspruch zum Verbot des Walfangs mit Fabrikschiffen:

  • „ … findet mit 12 Stimmen gegen vier, dass Japan nicht in Übereinstimmung mit seinen Verpflichtungen laut Absatz 10 (d) des Anhangs zur Internationalen Konvention zur Regulierung des Walfangs handelt, beim Fang, der Tötung und dem Handel mit Finnwalen unter dem Programm JARPA II.“

Japan missachtet das Antarktische Schutzgebiet

  • „ … dass Japan nicht in Übereinstimmung mit seinen Verpflichtungen gemäß Absatz 7 (b) der Internationalen Konvention zur Regulierung des Walfangs in Bezug auf den Fang, die Tötung und den Handel von Finnwalen im Antarktischen Schutzgebiet unter dem Programm JARPA II gehandelt hat.“

Das Gericht fordert Japan auf, seinen Walfang in der Antarktis einzustellen und keine Genehmigung mehr für den Walfang in der Region auszustellen.

  • „ … dass Japan jede erteilte Erlaubnis oder Lizenz unter dem Programm JAPRA II widerruft und keine weiteren Bewilligungen unter diesem Programm gewährt.“

Über Laura Zahn

Unternehmenskooperationen - Laura Zahn ist bei WDC Deutschland verantwortlich für die Kooperationen mit Unternehmen.