Nach dem Tod der Connyland Delfine Shadow und Chelmers – Tierarzt erhält Strafbefehl wegen fahrlässiger Tierquälerei
Nach eingehenden Ermittlungen ist für die Staatsanwaltschaft Kreuzlingen erwiesen, dass die beiden im November 2011 im Freizeitpark Connyland verstorbenen Delfine an einer Überdosis Antibiotika starben. Sie erlässt gegen einen der beiden angeklagten Tierärzte einen Strafbefehl wegen Tierquälerei.
Tod durch Überdosis Antibiotika
Zwei Gutachten, welche die Staatsanwaltschaft in Auftrag gegeben hatte, stellen zweifelsfrei fest, dass Shadow und Chelmers an einer Hirnschädigung starben. Ursache der Hirnschädigung war bei beiden Delfinen eine zu hohe Dosierung, beziehungsweise eine zu lange Verabreichung eines Antibiotikums, welches zur Behandlung von Infektionen eingesetzt wurde.
Das Delfinarium weißt weiterhin jeden Vorwurf von sich
Immer wieder hatte der Freizeitpark Connyland Partylärm und die Vergiftung durch Tierschützer für den Tod der Delfine verantwortlich gemacht. Und auch nach dem Urteilsspruch weißt das Delfinarium jede Schuld von sich. Als erste Reaktion, wurde eine Pressekonferenz einberufen in der, der Mediensprecher Erich Brandenberger klarzustellen versucht, dass man weiter davon überzeugt ist, dass Gift im Spiel war.
Dabei kommt die Staatsanwaltschaft in ihrem Urteil auf der Grundlage der Gutachten des Institut für Veterinärpathologie der Uni Zürich und dem Institut für Rechtsmedizin in St. Gallen eindeutig zu der Erkenntnis: „Andere Gründe (vorsätzliche Vergiftung durch Drittpersonen, Partylärm etc.) können als Todesursache ausgeschlossen werden.“
Strafbefehl wegen mehrfacher fahrlässiger Tierquälerei
Der im Ausland wohnhafte Tierarzt, der den im Connyland für die tiermedizinische Betreuung verantwortlichen Tierarzt als externer Berater unterstützt hatte, wird für den Tod der Delfine verantwortlich gemacht und erhält einen Strafbefehl wegen mehrfacher fahrlässiger Tierquälerei. Er muss mit einem Bußgeld von 4000 Franken rechnen. Das Strafverfahren gegen den ortsansässigen Tierarzt im Delfinarium wurde eingestellt. Beide Entscheide sind noch nicht rechtskräftig und können innerhalb von zehn Tagen angefochten werden.
Überdosis mit Folgen
Der Tod der Delfine im Freizeitpark Connyland hatte bereits 2012 ein politisches Nachspiel und kann als Meilenstein im Kampf gegen die Delfinariumindustrie in der Schweiz gesehen werde. Im Mai 2012 entschied das Schweizer Parlament, dass keine neuen Delfine mehr in die Schweiz importiert werden dürfen und erteilte damit dem Handel mit Meeressäugern, den grausamen Treibjagden und schlechten Haltungsbedingungen in Delfinarien eine klare Absage.
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