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Japan: Anti-Walfang-Staaten haben die Walfangkommission zweckentfremdet

Am ersten Tag der mündlichen Beweisaufnahme durch Japan gaben Rechtsvertreter des Landes einen Überblick über die Argumentation Japans vor dem Internationalen Gerichtshof. Walschutzstaaten wie Australien hätten die Internationale Walfangkommission IWC „zweckentfremdet“.

Japan zeigte sich zu Beginn des Anhörungstages am Dienstag, den 2. Juli, betroffen durch die Anklage Australiens.
Herr Tsuruoka, Vize-Außenminister Japans, begann seine Rede mit einem Exkurs in die Geschichte des Walfangs in Japan. Der Verzehr von Walfleisch sei eine „langjährige Tradition“, die die japanische Bevölkerung nach dem Zweiten Weltkrieg am Leben erhalten habe.

Japan lebe in Respekt gegenüber der Natur und ihrer Ressourcen – einzig eine nachhaltige Nutzung jener liege Japan am Herzen.

Sein „wissenschaftliches“ Walfangprogramm in der Antarktis sei notwendig, um das Ökosystem Antarktis besser zu verstehen. Das würde auch der Wissenschaftsausschuss der IWC bestätigen, so Tsuruoka. Ebenso liege Australien falsch, zu behaupten, dass die Daten aus den Walfangprogrammen Japans für den Ausschuss keinerlei Bedeutung hätten. Das Gegenteil sei der Fall, wie Herr Akhavan für die japanische Seite mit Zitaten aus Tagungsberichten des Wissenschaftsausschuss später zitierte.

„Wissenschaftliche“ Daten notwendig, um Moratorium aufzuheben

Herr Tsuruoka gab offen zu, der einzige Zweck des so genannten „wissenschaftlichen“ Walfangs Japans sei, em Wissenschaftsausschuss der IWC genügend Daten und wissenschaftliche Fakten zu generieren, damit das kommerzielle Walfangmoratorium wieder aufgehoben werden könne.
Genau deshalb konzentrierten sich die Walfangaktivitäten auch auf den Südlichen Ozean, einer der vormals besten Walfanggründe. Wenn kommerzieller Walfang Walpopulationen nicht schaden soll, dann seien diese Gewässer mit dem höchsten Vorkommen von Walen die geeignetsten.
Tsuruoka gab zu Bedenken, dass es daher nicht in Japans Interesse sein könne, die Vorschriften der IWC nicht einzuhalten – denn wäre dies der Fall, würde Japan gegen sein eigenes Ziel arbeiten: der Wiederaufnahme des kommerziellen Walfangs.

Zuständigkeit des Gerichtshofs wird angezweifelt

Japan zweifelt die Zuständigkeit des Internationalen Gerichtshofs in diesem Fall offen an und beruft sich dabei auf eine Erklärung Australiens, derzufolge der Gerichtshof keine Entscheidungen treffen dürfe, sofern es sich um einen Disput handele, der mit Besitzansprüchen auf maritime Gebiete oder deren Ausbeutung einhergehe.

Nachhaltiger Walfang oder gar keine Regulierung

Im Gegensatz zu Australien respektiere Japan andere Kulturen und zwinge ihnen nicht seine Meinung auf. Australien könne Wale schützen – indem es die IWC schützt.  
Zur Wahl stünden lediglich nachhaltiger Walfang oder gar keine Regulierung.

Das Gerichtsverfahren können Sie über den Online-TV-Kanal der Vereinten Nationen live verfolgen.

Über Laura Zahn

Unternehmenskooperationen - Laura Zahn ist bei WDC Deutschland verantwortlich für die Kooperationen mit Unternehmen.