Beweisaufnahme durch Australien abgeschlossen
Am dritten Verhandlungstag des Disputs zum so genannten „wissenschaftlichen“ Walfang in der Antarktis hat Australien die erste Runde der Beweisaufnahme abgeschlossen.
Australien betonte noch einmal, dass das so genannte „wissenschaftliche“ Walfangprogramm Japans in der Antarktis klar in einem kommerziellen Rahmen stattfinde und die Stichprobengröße lediglich durch den Gewinn durch den Verkauf der „Nebenprodukte“, sprich Walfleisch, motiviert sei.
Herr Crawford fasste auf Seiten Australiens zudem nochmals zusammen, mit welchen Verstößen Japans gegen die Internationale Konvention zur Regulierung des Walfangs (ICRW) sich die Richter in diesem Fall befassen müssten:
- Der Verstoß Japans gegen die so genannte „Factory ship“-Klausel der ICRW, die das Töten und Verarbeiten von Walen mit Hilfe von Verarbeitungsschiffen oder Walfangschiffen, die mit einem Verarbeitungsschiff in Verbindung stehen, mit Ausnahme von Zwergwalen verbietet
- Der Verstoß Japans gegen das kommerzielle Walfangverbot
- Die Missachtung des Schutzgebietes im Südlichen Ozean durch Japan, da sich der Vorbehalt Japans zum Zeitpunkt der Einrichtung der Walschutzzone lediglich auf Zwergwale bezieht, dennoch aber auch Finnwale gejagt werden
Herr Gleeson präsentierte dem Gericht daraufhin eine Vielzahl an Resolutionen, die durch die Internationale Walfangkommission IWC während der Laufzeit der „wissenschaftlichen“ Walfangprogramme Japans in der Antarktis, JARPA und JARPA II, verabschiedet wurden und die Japan dringlich dazu aufforderten, die tödliche Praxis zu überdenken. Wie Gleeson beispielhaft zitierte, zeigten sich japanische Vertreter nicht sonderlich begeistert.
„Wir haben nicht vor, diese Resolution zu akzeptieren“ (Antwort auf Resolution 1995-9)
Erneut wurde deutlich, dass Japan dem Wissenschaftsausschuss der IWC bewusst keine Chance ließ, das erste Walfangprogram JARPA ordnungsgemäß zu evaluieren und zu bewerten. 18 Monate bevor der Review von JARPA durch den Wissenschaftsausschuss abgeschlossen werden konnte, startete Japan sein zweites Programm, JARPA II.
Am Dienstag, den 2. Juli 2013, wird die Verhandlung durch die Beweisaufnahme Japans fortgesetzt und kann live über den Online-TV-Sender der Vereinten Nationen mitverfolgt werden.