Wissenschaftlicher Walfang Japans vor Gericht
Vor dem Internationalen Gerichtshof (ICJ), dem wichtigsten Rechtsorgan der Vereinten Nationen, findet vom 26. Juni bis 16. Juli die Verhandlung im Fall „Walfang in der Antarktis“ (Australien vs. Japan, Intervention von Neuseeland) im Peace Palace in Den Haag, dem Sitz des Gerichtes in den Niederlanden, statt.
Die Verhandlung beginnt mit der Beweisaufnahme durch Australien. Der australische Generalstaatsanwalt Mark Dreyfus gab bekannt, bei dem 4-wöchigen Gerichtsverfahren persönlich anwesend zu sein.
Während die Argumente zu Beginn der Verhandlung veröffentlicht werden, wird angenommen, dass Japan gleich zu Beginn die Zuständigkeit des Gerichtshof, diesen Fall anzuhören, anzweifeln wird. Zudem geht man davon aus, dass Japan die rechtliche Argumentation Australiens, die Jagd verletze die Statuten der Internationalen Konvention zur Regulierung des Walfangs (ICRW), zurückweisen wird.
WDC ist davon überzeugt, dass der Fall nicht einfach im Rahmen des aus dem Jahr 1946 stammenden Konventionstext entschieden werden kann, sondern im Lichte der sich entwickelten Artenschutzmission der Internationalen Walfangkommission IWC und der Entwicklungen nach 1946 im internationalen Recht sowie unseres fortgeschrittenen Verständnisses der Komplexität von Sozialstrukturen und Kultur bei Walen interpretiert werden muss.
WDC berichtet vom Gerichtsverfahren
>> 26.06.2013: Bericht von Tag 1, Beweisaufnahme durch Australien: „Das kann man nicht Wissenschaft nennen“
>> 27.06.2013: Bericht von Tag 2, Beweisaufnahme durch Australien: Australiens Experten im Kreuzverhör
>> 28.06.2013: Bericht von Tag 3, Beweisaufnahme durch Australien: Beweisaufnahme durch Australien abgeschlossen
>> 02.07.2013: Bericht von Tag 4, Beweisaufnahme durch Japan: Anti-Walfang-Staaten haben die Walfangkommission zweckentfremdet
>> 03.07.2013: Bericht von Tag 5, Beweisaufnahme durch Japan: Waltötung ist die effektivste „wissenschaftliche“ Methode
Sie können die Verhandlung selbst auf der Webseite des Gerichtshofes live über einen Livestream (unter “Multimedia”) verfolgen oder auf dem Online-TV-Kanal “UN Web TV”.
Die Anhörungen werden später ebenfalls als Archivaufnahmen auf der Webseite des Online-TVs der Vereinten Nationen zur Verfügung stehen.