Berichten der Umweltverbände NABU, BUND und WWF zufolge plant das Schleswig-Holsteinische Landesministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MELUR) die Nutzung der für Meeressäuger besonders gefährlichen Stellnetzfischerei in Meeresschutzgebieten zu begrenzen.
In einer gemeinsamen Stellungnahme lobten die Verbände das Vorhaben des Ministeriums, die schädliche Fischereimethode mittels einer Änderung der Küstenfischereiverordnung noch in diesem Jahr einzuschränken.
Begleitende Maßnahmen wie die Förderung von alternativen Fangmethoden und ein Monitoring der Beifänge sind ebenfalls Teil des Vorschlages von Minister Habeck. Ziel dieses „Maßnahmenpakets“ müsse sein, die Küstenfischerei mit dem Meeresschutz in Einklang zu bringen, so das Ministerium.
Auch wenn langfristig ein kompletter Ausstieg aus der Stellnetzfischerei gefordert wird, begrüßen die Umweltverbände den Kompromissvorschlag seitens Schleswig-Holsteins, der zudem Signalwirkung für die Verhandlungen zu Maßnahmen in den Schutzgebieten in der Ausschließlichen Wirtschaftszone haben könnte.
Stillstand ab 12 Seemeilen
Während also in die Verhandlungen über umweltschädigende Fischereimethoden in Schutzgebieten innerhalb der 12 Meilen-Zone auf Landesebene gerade frischer Wind kommt, passiert im Zuständigkeitsbereich des Bundes* leider gar nichts.
Um die Fischerei auch dort in den Schutzgebieten naturverträglicher zu gestalten, hatte eine Facharbeitsgruppe im Auftrag der beiden Ministerien BMU (Umwelt) und BMELV (Landwirtschaft, Verbraucherschutz) Maßnahmen erarbeitet und im April 2011 vorgelegt. Ihr Vorschlag sollte das Herzstück für verbindliche Fischereiregelungen in den Meeresschutzgebieten werden. Doch statt die von den eigenen Fachleuten vorgeschlagenen Maßnahmen anzuerkennen und an die EU-Kommission weiterzuleiten, reagieren Fachminister und Kanzlerin mit Blockade.
„So erfreulich es ist, dass die rot-grüne Landesregierung in Schleswig-Holstein jetzt konkrete Maßnahmen in Gang setzt, so klar muss auch festgestellt werden, dass diese nicht ausreichen. Neben dem vollständigen Verbot von Stellnetzen in den Schutzgebieten muss massiv daran gearbeitet werden, dass alternative Fangmethoden erprobt werden und den Fischern eine tragfähige Perspektive gegeben wird. Außerdem mangelt es deutlich an Absprachen zwischen Bund und Ländern, was einen wirksamen und kohärenten Schutz der Meere derzeit verhindert. Dass die Bundesregierung dabei keine führende Rolle übernimmt, ist ein Armutszeugnis.“
Gemeinsam mit anderen deutschen Umweltverbänden fordert WDC ein 100%iges Verbot von Stellnetzen und bodenberührender Fischerei (Grundschleppnetze, Baumkurren) zur Vermeidung von Beifang in Schutzgebieten.
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*Für das Meeresgebiet zwischen 12 und 200 Seemeilen (Ausschließliche Wirtschaftszone) ist nicht das jeweilig angrenzende Bundesland, sondern der Bund zuständig.